Aktuelle Informationen

Mit der neunten Fassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung treten in Berlin ab 30.05. weitere Lockerungen in Kraft. 

Wesentliche Neuerungen:
 
Gaststätten und Kneipen: 
  • dürfen ab 02.06. von 6 bis 23 Uhr öffnen
Fitnessstudios: 
  • dürfen ab 02.06. - unter strengen Auflagen - wieder öffnen 
Freilichtkinos:
  • dürfen ab 02.06. geöffnet werden
Kinos:
  • dürfen ab 30.06. geöffnet werden
Private Treffen:
  • dürfen in Privaträumen, also drinnen, mit maximal zwei Haushalten stattfinden
  • dürfen draußen mit zwei Haushalten oder fünf Personen stattfinden
  • dürfen, wenn sie aus s.g. zwingenden Gründen nötig sind,  künftig mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden
Demonstrationen: 
  • dürfen ab 30.05. ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden 

Die aktuelle Fassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung im Land Berlin finden Sie HIER.

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