Beschlüsse des Bund-Länder-Gesprächs vom 10.02.

Corona-Regeln bleiben bestehen

Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie, auch angesichts des neuen Risikofaktors der Virusmutationen. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

So soll es weitergehen

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt: 

  • Kitas und Schulen: Neue Perspektiven gibt es nun für Kitas und Schulen. Hier können die Länder entscheiden, wie und wann man zum Präsenzunterricht oder der Kindertagesbetreuung zurückkehrt – schrittweise und unter Hygieneauflagen. Außerdem soll geprüft werden, ob Lehrkräfte an Grundschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können, in dem sie einer höher priorisierten Impf-Gruppe zugeteilt werden. Merkel betonte, dass diese Berufsgruppen nicht die Chance hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten.
  • Friseure können öffnen: Ab dem 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen – selbstverständlich unter Hygieneauflagen wie dem Tragen von medizinischen Masken. Erhebliche Teile der Bevölkerung sind hierauf angewiesen, insbesondere auch ältere Menschen.
  • Weitere Öffnungen: Perspektiven gibt es auch für einige andere Branchen. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können die nächsten Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen. Hier soll der Einzelhandel öffnen können - mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, außerdem Museen und Galerien sowie sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Ein nächstes Bund-Länder-Gespräch ist für den 3. März vereinbart. 

Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar 2021 finden Sie HIER.

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