Weitere Lockerungen der der Corona-Maßnahmen in Berlin ab 04.06.

Für Kontaktbeschränkungen gelten künftig als Obergrenzen drinnen sechs Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) und draußen zehn Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren).


Veranstaltungen sind im Freien wieder mit bis zu 500 Personen, drinnen mit bis zu 100 Personen möglich. Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte. Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern oder Hochzeiten sind wieder mit bis zu 50 Personen und einer Testpflicht ab 11 Personen möglich. Singen ist in geschlossenen Räumen nach Maßgabe des Hygienerahmenkonzepts wieder zulässig.
 
Sport ist im Freien wieder ohne Beschränkung der Personenzahl und drinnen mit bis zu 10 Personen möglich. Wettkämpfe sind im Freien wieder in allen Sportarten möglich. Fitness-, Sport- und Tanzstudios dürfen mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht wieder öffnen.
 
Im Einzelhandel und der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Die Innengastronomie ist mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht und Testpflicht wieder möglich. Flohmärkte und weitere Spezialmärkte dürfen wieder stattfinden.
 
Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen.
 
Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten. Bibliotheken, PC-Pools und weitere Arbeitsräume sowie Mensen öffnen wieder.
 
Touristische Übernachtungen sind zeitgleich mit dem Nachbarland Brandenburg ab dem 11. Juni wieder erlaubt.
 
Berliner Schulen kehren ab dem 9. Juni wieder in den Regelbetrieb zurück. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbetreuung) wird ebenfalls wieder ab dem 9. Juni 2021 angeboten. Weitere Informationen zum Schulbetrieb unter https://www.berlin.de/.../pressemitteilung.1090619.php

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie ab 04.06.2021 HIER.

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