Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen sind vorerst bis zum 17.04.2020 geschlossen. 
Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung haben, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

 

Aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden sie HIER

Abitur
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat entschieden, die Abiturprüfungen für die Zeit vor den Osterferien abzusagen und auf einen späteren Termin zu verschieben. Dies gilt auch für alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss, die vor den Osterferien durchgeführt werden sollten.

Ab dem 21.03. haben auch Eltern Anspruch auf Kinderbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einer der nachfolgenden systemrelevanten Berufsgruppen tätig ist:

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte).
Weiterhin gilt: 
Es gibt eine Notbetreuung für Kinder der Kitas, der Kindertagespflege und in den Schulen der Grundstufen 1 bis 6. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Es müssen beide Kriterien zutreffen. Das bedeutet, beide Elternteile müssen in den definierten Berufen arbeiten.

Systemrelavante Berufe sind: 
  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste - Präzisierung der Notdienste: Eingliederungs-, Wohnungsnotfall- und Jugendhilfe, betriebsnotwendiges Personal in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe ( insbesondere Notdienstsysteme Kinderschutz, stationäre und teilstationäre Einrichtungen , Kita, Vormünder, ambulante Hilfe zur Erziehung
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)
Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich mit einer ausgefüllten Selbsterklärung direkt an Ihre Kita oder Schulleitung.

Die Selbsterklärung für Kita-Notbetreuung finden Sie HIER
Die Selbsterklärung für Schul-Notbetreuung finden Sie HIER


Informationen für pädagogisches Personal finden Sie HIER.

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