Bund und Länder haben am 14.10. folgende verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen.

Ab 35 Neuinfektionen/Woche pro 100.000 Einwohner:

  • ergänzende Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen
  • Feiern im Familien- oder Freundeskreis auf 25 Teilnehmer im öffentlichen und 15 Teilnehmer im privaten Raum begrenzen
Ab 50 Neuinfektionen/Woche pro 100.000 Einwohner:

  • Feiern im Familien- oder Freundeskreis auf 10 Teilnehmer im öffentlichen und 10 Teilnehmer aus maximal 2 Hausständen im privaten Raum begrenzen
  • Begrenzung der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen
  • Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol
Bund und Länder fordern eindringlich Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen zu vermeiden, in und aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage.

Weiterhin wichtig:

  • AHA-Formel einhalten
  • Corona-Warn-App nutzen
  • regelmäßig lüften.


Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober 2020 finden Sie HIER.

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