Im neuen Jahr treten auch einige neue Gesetze und Änderungen in Kraft. Die wichtigsten finden Sie hier. 

Mindestlohn wird erhöht

Der zurzeit bei 9,35 Euro liegende gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro. Danach soll der Mindestlohn in Deutschland in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht werden.

 

Kindergeld steigt

Eltern können sich freuen: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind. Das bedeutet: Erziehungsberechtigte erhalten jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind.

 

Kindesunterhalt wird angehoben

Der gesetzliche Mindestunterhalt wird ab Januar angehoben: Er gilt als Berechnungsgrundlage für die Düsseldorfer Tabelle und die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. In der ersten Altersstufe bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sind künftig 393 Euro, in der zweiten Altersstufe vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs 451 Euro zu zahlen. In der dritten Altersstufe, vom 13. Lebensjahr an, wird der Mindestunterhalt auf 528 Euro angehoben.

 

Staatliche Regelsätze steigen

Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung steigen ab Januar 2021 geringfügig. Alleinstehende erhalten beispielsweise künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Für Partner in Bedarfsgemeinschaften steigt der Satz um jeweils 12 Euro auf 401 Euro pro Person. Volljährige in Einrichtungen sowie nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern erhalten künftig 357 Euro monatlich, also zwölf Euro mehr als bisher. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 steigt der Satz um 45 Euro auf nun 373,-. Dieser liegt bei Kindern von 6 bis 13 Jahren bei 309 Euro (1 Euro mehr als bisher), sowie bei Kindern von 0 bis 5 Jahren bei 283 Euro. Hier wird die Zahlung ab Januar um 33 Euro erhöht.

 

Soli fällt weg

Ab 2021 fällt für etwa 90 Prozent der bisherigen Zahler der Solidaritätszuschlag weg. Waren bisher nur Geringverdiener mit weniger als 972 Euro Steuern im Jahr vom Soli befreit, so wird die Grenze künftig auf 16.956 Euro Steuerlast jährlich erhöht (33.912 Euro bei der Zusammenveranlagung). Auch für Gutverdienende wird nicht mehr der volle Soli fällig. Hier wird eine Milderungszone angewendet, bei der der Soli schrittweise auf die vollen 5,5 Prozent steigt.

 

Pendlerpauschale steigt

Berufspendler können künftig ab dem 21. Kilometer einen höheren Betrag als Werbungskosten beim Finanzamt absetzen. Der entsprechende Satz steigt dann von bisher 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Ab 2024 soll diese Pauschale noch einmal von 35 auf 38 Cent steigen.

 

Bund zahlt Abwrackprämie für Lkw

Die Bundesregierung fördert ab 2021 die Anschaffung von Lkw mit Elektro‐ und Wasserstoffantrieb. Wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV und V verschrottet wird, sollen Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Lastwagen gezahlt werden.

 

Home-Office-Pauschale

Wer in der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Home-Office-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro kommen.

 

Freibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende werden bei der Steuer deutlich stärker entlastet. Der Entlastungsfreibetrag wurde von bislang 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben. Erst war die Entlastung auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt, nun soll sie dauerhaft gelten.

 

Wohngeld wird erhöht

Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ab 1. Januar 2021 Empfänger von Wohngeld bei den Heizkosten: Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte werden davon profitieren.

 

Mehr Menschen bekommen Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie steigt der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, für Paare erhöht er sich von 1.024 auf 1.400 Euro. Wurde der Sparbetrag bis Ende 2020 noch mit lediglich 8,8 Prozent gefördert, so erhöht sich dieser Satz nun auf zehn Prozent.

Ein Recht auf diesen Zuschuss haben Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, bzw. Ehepaare mit bis zu 70.000 Euro Einkommen. Diese Grenze hat sich ebenfalls stark erhöht, sie lag zuvor bei 25.600 bzw. 51.200 Euro.

 

Upskirting steht unter Strafe

Mit bis zu zwei Jahren Gefängnis kann ab Januar 2021 nun auch das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt bestraft werden. Das Gleiche gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

 

Grundrente tritt in Kraft

Wer bislang viele Jahre lang nur wenig in die Rentenkasse einzahlen konnte, bekam am Ende teilweise eine Rente unter dem Niveau der Grundsicherung. Ab Januar 2021 soll sich das ändern: Ein Recht auf Grundrente hat dann jede Person, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat beziehungsweise entsprechende Zeiten für Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen kann. Das betrifft etwa 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen.

 

Die Grundrente startet offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwandes voraussichtlich mehrere Monate verzögern und rückwirkend ausgezahlt werden. Für den Erhalt der Grundrente muss kein Antrag ausgefüllt werden. Die Ermittlung der Empfangsberechtigten erfolgt automatisch über Rentenversicherung und Finanzamt.

 

Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag das Gehalt eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird. Sie steigt zum 1. Januar 2021 und liegt dann in den alten Bundesländern bei 85.200 Euro pro Jahr (monatlich 7.100 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 80.400 Euro (monatlich 6.700 Euro).

Damit müssen Gutverdiener zukünftig höhere Beiträge zahlen, erhalten jedoch auch entsprechend höhere Anwartschaften bei Renteneintritt.

 

Basis-Rente: Selbstständige können mehr absetzen

Für Freiberufler und Selbstständige sinkt die zu entrichtende Einkommensteuer, wenn sie Aufwendungen für die private Basisrente vom zu versteuernden Einkommen als Vorsorgeaufwendung geltend machen. Der maximal geförderte Betrag liegt dabei zukünftig bei 25.787 Euro für Alleinstehende beziehungsweise bei 51.574 Euro für Ehepaare. Davon sind 92 Prozent steuerlich ansetzbar – bisher waren es 90 Prozent.

 

Verbot von Tabakwerbung wird strenger

Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung ab dem 1. Januar 2021 generell verboten. Bisher galt das Verbot nur für Filme, die vor 18 Uhr gezeigt wurden. Gratisproben von Zigaretten oder Tabak dürfen ab Januar ebenfalls nicht mehr auf Veranstaltungen kostenlos an Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt oder bei Gewinnspielen verschenkt werden.

 

EEG-Umlage sinkt

Verbraucher zahlen künftig über ihre Stromrechnung weniger Zuschüsse an die Erzeuger von erneuerbaren Energien. Die sogenannte EEG-Umlage, die einen stabilen Strompreis garantieren sollen, wird von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 6,5 ct/kWh abgesenkt. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Strompreis dadurch insgesamt nicht sinkt, sondern höchsten stabilisiert wird, da die Kosten bei der Energieerzeugung insgesamt ansteigen.

 

Kreditkartenzahlung im Internet wird sicherer

Bei Kreditkartenzahlungen im Internet mit Visa, Mastercard und Co. wird ab Januar 2021 die Authentifizierung sicherer. Dann reicht es beim Bezahlen in Onlineshops nicht mehr aus, lediglich die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ein zusätzliches Sicherheitsverfahren wird verpflichtend - beispielsweise über eine an das Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN).

 

Fleischindustrie: Keine Leiharbeit mehr

Werkverträge für vor allem osteuropäische Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.

 

Behördengänge online erledigen

Mehrere Behördengänge, für die man bislang noch zum Amt muss, sollen ab dem ersten Quartal 2021 online erledigt werden können. Dazu gehören laut der Senatsinnenverwaltung ein digitaler Wohngeldantrag sowie die Anmeldung der Kinder auf weiterführenden Schulen. Außerdem sollen Krankenhäuser und Bestatter Geburten und Sterbefälle online beim Standesamt anzeigen können.

 

Schüler bekommen Tablets

Homeschooling stellt vor allem Eltern mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Daher will die Senatsbildungsverwaltung bis Ende Januar 51.000 Tablets an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler verteilen. Kosten: 27 Millionen Euro. Über das Jahr plant die Senatsbildungsverwaltung außerdem, 200 Schulsozialarbeiter einzustellen, sodass es an jeder Schule mindestens einen gibt. Außerdem soll für Lehrkräfte eine Pflicht eingeführt werden, sich in Deutsch, Englisch, Digitalem Lernen und Inklusion fortzubilden. Zusätzlich soll für das Schuljahr 2021/22 ein sogenannter "Verstärkungspool" mit 130 Lehrkräften die Arbeit aufnehmen.

 

Beamte erhalten mehr Geld

Weil sie in anderen Bundesländern oft mehr verdienten als in Berlin, sind viele Beamte über die Jahre abgewandert. Ab dem 1. Januar 2021 werden ihre Bezüge um 2,5 Prozent erhöht und somit der Besoldungsschnitt aller anderen Länder erreicht. Außerdem erhalten Beamte ab dem dritten Kind einen höheren Familienzuschlag. Ab dem Wintersemester 2021/22 wird an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) auch erstmals der duale Studiengang "Öffentliche Verwaltung" angeboten. Die Bewerbungsfrist läuft vom 4.1. bis zum 15.2.2021. Eine Übersicht über alle Stipendien und freie Stellen finden sich auf dem Karriereportal des Landes Berlin.

 

Corona-Hilfen für Studierende

Ab dem 4. Januar können Studierende, die keine ausreichende technische Ausstattung für das pandemiebedingt digitale Studium haben, dafür Geld beim Studierendenwerk beantragen. Insgesamt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Weitere zwei Millionen stehen an Hilfen für angehende Akademiker zur Verfügung, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können. Außerdem steigt der Stundenlohn für studentische Hilfskräfte auf 12,68 Euro.

 

Die ersten Schnellbau-Kitas werden fertig

Im kommenden Jahr sollen die ersten Modularen Kitabauten (MoKIB) fertig werden. Einen genauen Zeitpunkt nennt die Senatsbildungsverwaltung allerdings noch nicht. Insgesamt acht Einrichtungen für 1200 Kinder werden in Schnellbauweise errichtet. Ab Sommer 2021 soll erstmals auch die umstrittene Brennpunkt-Zulage an Erzieherinnen und Erzieher gezahlt werden. Arbeiten sie in einer sozial schwierigen Gegend, erhalten sie 300 Euro mehr.
 

 

Verkauf von Einwegplastik wird verboten

Schluss mit Plastik: Der Verkauf von Einmalgeschirr wie Tellern, To-Go-Bechern, Rührstäbchen, Trinkhalmen, Besteck und sämtlichen Fast-Food-Verpackungen aus Kunststoff und Styropor soll ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr erlaubt sein. Das gilt dann auch für weitere Einwegartikel aus Plastik wie etwa Wattestäbchen. Die gerade jetzt in der Corona-Krise zunehmenden Außer-Haus-Lieferungen von Speisen müssen dann vollkommen auf plastikfreie Behältnisse umgestellt werden.

 


S-Bahn setzt neue Züge ein

Neues Jahr, neuer Zug: In der Silvesternacht rollt erstmals ein neuer S-Bahn-Zug der Baureihe 483/484 und tritt den Dienst auf der Linie S27 zwischen Spindlersfeld und Hermannstraße an. Bis Ende 2023 sollen 106 dieser Züge ausgeliefert werden.

 

Rollstuhlfahrer bekommen Shuttle-Service

Ende 2021 startet bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) das Pilotprojekt "Mobilitätsgarantie". Menschen, die auf Fahrstühle angewiesen sind, können bei Defekt auf einen Shuttle-Service zurückgreifen, wenn der alternative Bahnhof zu weit entfernt ist. Er soll etwa Rollstuhlfahrer zur nächsten barrierefreien Station bringen. Der Versuch soll zunächst ein Jahr auf der Linie U8 und U5 zwischen Frankfurter Allee und Tierpark laufen und ab 2023 auf das ganze Netz ausgedehnt werden.

 

Berliner Open-Data-Verordnung tritt in Kraft

Zum Jahreswechsel tritt die Open-Data-Verordnung in Kraft. Sämtliche Behörden werden verpflichtet, ihre gesammelten Daten öffentlich zu machen. Das Ziel von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), deren Haus hinter der Verordnung steht, ist es zum einen, das große "wirtschaftliche Potenzial" der bereits erhobenen, bislang nur unter Verschluss gehaltenen Daten, zu nutzen. Da sie aber jedem Bürger zugänglich sein werden, würde Regierungshandeln dadurch auch transparenter. Konkret geht es um Daten etwa zur Stadtplanung, Energieversorgung oder Bevölkerungsentwicklung. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten ist tabu.

 

Quelle: BERLINER MORGENPOST ONLINE, Das ändert sich 2021 für die Berliner 

RBB24, Diese neuen Regelungen kommen im neuen Jahr

 

Nach oben