Bund und Länder haben sich auf die 3G-Regel geeinigt. Diese wird spätestens  ab 23. August gelten. 

Testpflicht für Innenräume ab 23.08.

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.
Ab einer Inzidenz von <35 dürfen die Länder lockern
  • Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Tests werden ab 11. Oktober kostenpflichtig
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

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