Mit der neunten Fassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung treten in Berlin ab 30.05. weitere Lockerungen in Kraft.
Wesentliche Neuerungen:
Gaststätten und Kneipen:
dürfen ab 02.06. von 6 bis 23 Uhr öffnen
Fitnessstudios:
dürfen ab 02.06. - unter strengen Auflagen - wieder öffnen
Freilichtkinos:
dürfen ab 02.06. geöffnet werden
Kinos:
dürfen ab 30.06. geöffnet werden
Private Treffen:
dürfen in Privaträumen, also drinnen, mit maximal zwei Haushalten stattfinden
dürfen draußen mit zwei Haushalten oder fünf Personen stattfinden
dürfen, wenn sie aus s.g. zwingenden Gründen nötig sind, künftig mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden
Demonstrationen:
dürfen ab 30.05. ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden
Die aktuelle Fassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung im Land Berlin finden Sie HIER.
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