In der heutigen Sitzung des Innenausschusses stand der/ die Polizei-/Bürgerbeauftragte auf der Tagesordnung. Die neueste Idee von Rot-Rot-Grün nach Einführung der Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem in einem deutschen Bundesland einmaligen und bundesweit in dieser Form kritisierten sog. Antidiskriminierungsgesetz - aus Sicht der CDU-Fraktion Berlin und zahlreicher Beschäftigtenvertretungen eher ein Beamtendiskriminierungsgesetz. Aus all den Maßnahmen spricht Misstrauen gegen die Männer und Frauen, welche täglich den Kopf für uns hinhalten - Vertrauen und Rückhalt sehen jedenfalls anders aus! Der Innensenator räumte ein, dass das Beschwerdemanagement sehr gut funktioniert, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss. Wozu dann einen Beauftragten, den niemand braucht - die Polizei nicht, die gut funktionierende Dienst- und Fachaufsicht nicht und die Bürger Berlins nicht, da es einen gut funktionierenden und effektiv arbeitenden Petitionsausschuss gibt?! Die Gewerkschaft der Polizei - GdP Berlin brachte in der Anhörung zum Ausdruck, dass sie früher gegen so eine Institution war, heute offen ist - ohne Mitgliederbefragung. Die Deutsche Polizeigewerkschaft - DPolG sprach sich gegen einen Polizeibeauftragten aus, da auch die Polizisten Bürger seien und in der Gesellschaft hohes Ansehen genießen. Der Petitionsausschuss hat sich in seiner Stellungnahme mehrheitlich für Änderungen am Gesetzentwurf ausgesprochen, insbesondere muss die Erstbearbeitung grundsätzlich bei den gewählten Volksvertretern liegen. Bin sehr gespannt, welche Anpassungen es im weiteren parlamentarischen Verfahren geben wird - die CDU hat ihre Haltung heute deutlich gemacht!
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