Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Stefan Evers habe ich heute Einsicht in die Akten im Fall Dr. Karsten Giffey genommen. Die Sozialsenatorin war der Auffassung, dass u. a. systematischer Betrug bei der Arbeitszeit, Erschleichen von Leistungen, umfassende nicht genehmigte Nebentätigkeiten und zur Krönung eine Anzeige wegen Arbeitsüberlastung nicht zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen sollten, sondern lediglich zu einer Degradierung von A 14 auf A 13. Das Gericht sah dies anders und hielt die Entlassung für angemessen. Dr. Giffey selbst wollte die Veröffentlichung des Urteils unter Hinweis auf seine prominente Frau verhindern. Klar ist: für jeden Beamten müssen die gleichen Maßstäbe gelten und so ein Mann hat im öffentlichen Dienst nichts verloren - in keiner Senatsverwaltung oder anderen Behörde!
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