Bund und Länder haben am 28.10. folgende verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese gelten vorerst vom 02.11. bis 30.11. Das Berliner Abgeordnetenhaus kommt am 01.11. vor dem Inkrafttreten zu einer Sondersitzung zusammen.
Treffen in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts (insgesamt max. 10 Personen).
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Geschlossen werden:
- Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen (Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause erlaubt)
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos
- Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen und - banken, Wettannahmestellen
- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Prostitutionsstätten, Bordelle
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios (Friseursalons bleiben offen)
Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports wird ausgesetzt.
Einzel- und Großhandel bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet.
Schulen und Kitas bleiben geöffnet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden sowie ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 finden Sie
HIER.