Bund und Länder haben am 25.11. folgende verschärfte Corona-Maßnahmen und Lockerungen für die Weihnachtszeit beschlossen.
Einkauf & Geschäfte
Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet.
Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Bevölkerung wird aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.
Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV.
An innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, z.B. auf Straßen und Plätzen, Festlegung erfolgt durch örtliche Behörden.
Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
In Büros, Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden weiter verstärkt.
Kontakte reduzieren
Strengere Kontaktbeschränkungen (Schleswig-Holstein hält an den geltenden Kontaktbeschränkungen fest.): Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen sind zu vermeiden.
Maßnahmen zur Kontaktreduktion:
Die aufgrund des Beschlusses vom 28. Oktober geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen
Übernachtungsangebote werden weiterhin nur für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Die Deutsche Bahn wird zusätzliche Maßnahmen im Fernverkehr ergreifen, um noch mehr Abstand zwischen Reisenden zu ermöglichen.
Schulen & Kitas
Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.
Erweiterte Maskenpflicht:
bei regionalen Inzidenzen von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ab Klasse 7 im Unterricht und überall, wo Abstände nicht eingehalten werden können
Schulen ohne Infektionsgeschehen können ausgenommen werden.
optional für Grundschulen und die Klassen 5 und 6. Weitere Maßnahmen in besonderen Infektionshotspots: ab Klasse 8, Abschlussklassen ausgenommen, z. B. Hybridunterricht.
Schülerverkehr entzerren: vor allem in Bussen und Bahnen, z.B. mit gestaffeltem Unterrichtsbeginn und zusätzlichen Schülerverkehren.
Einheitliche Kontrollstrategie: Verstärkter Einsatz von Antigen-Schnelltests für Jahrgänge mit stabilen Klassenverbänden, um Infektionsketten aufzudecken.
Weihnachten & Silvester
Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr: Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit max. 10 Personen sind vom 23.12.20 bis 1.1.21 möglich. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. (Schleswig-Holstein behält sich dazu eine individuelle Regelung vor.)
Empfehlung an Bürgerinnen und Bürger: Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste zu reduzieren.
Vorgezogene Weihnachtsferien: bundesweit ab 19.12. (Bremen und Thüringen behalten sich eine individuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns vor.)
Regelungen zum Jahreswechsel: Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden. Öffentliche Feuerwerke und Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen werden untersagt.
Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten: Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden.
Appell an Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber: Möglichkeit von Betriebsferien oder großzügigen Home-Office-Lösungen sind zu prüfen.
Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 25. November 2020 finden Sie HIER.
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