Der Berliner Senat hat am 12.01. strengere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen.
Ab einer Inzidenz über 200
- 15 km Bewegungsradius ab der Stadtgrenze
Ausnahmen beim Bewegungsradius
- Notfälle, Arbeit, Betreuung Pflegebedürftiger, Behördentermine, Arztbesuch, Gericht, Privatgrundstück, Wahrnehmung des Sorgerechts
Keine Ausnahmen bei
- Kirchenbesuchen, Sport, Einkaufen
Verschärfung beim Kindersport
- Kein Sport mehr in Gruppen
Private Kinderbetreuung für Kinder bis 12 Jahre
- Zwischen zwei festen Familien möglich
Einreise nach Berlin
- Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen und müssen das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.
Die Regelungen sollen am Samstag, den 16.01. in Kraft treten. Die geänderte Infektionsschutzverordnung finden Sie dann
HIER.