Aktuelle Informationen

Die aktuelle Einstufung der Bevölkerung nach der geänderten Impfverordnung finden Sie hier.
Höchste Priorität (Impfungen laufen): 
  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, ide im Rahmen der ambulanten Pflege Begtachtungs- oder Prüfungstätigkeiten ausüben,
  4. Personen, die in medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.


Hinweis zur Priorisierung von unterschiedlichen Impfstoffen: Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden. Sofern für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut nur bestimmte Impfstoffe empfohlen werden, sollen diese Personen bei der Versorgung mit diesen Impfstoffen vorrangig berücksichtigt werden.


Hohe Priorität (Voraussichtlich ab April): 
  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht: Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, oder mit psychiatrischer Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression), Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation, Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD oder anderer, ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung, Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5 Prozent), Personen mit Leberzirrhose und anderer chronischer Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30), Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ebenfalls ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 besteht,
  3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen, 1) von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen, die von dieser Person oder von ihrer rechtlichen Vertretungsperson bestimmt werden, 2) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrer rechtlichen Vertretungsperson bestimmt werden,
  4. Personen, in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf Sars-Cov-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Sars-Cov-2-Testzentren,
  6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
  8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

Erhöhte Priorität: 
  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 besteht: Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex und anderer chronischer neurologischer Erkrankung, Personen mit Asthma bronchiale, Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung (CED), Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c <58 mmol/mol bzw. <7,5 Prozent), Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ebenfalls ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 besteht,
  3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen, die von dieser Person oder von ihrer rechtlichen Vertretungsperson bestimmt werden,
  4. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,
  5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  6. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus Sars-Cov-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten betreut,
  7. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
  8. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind.
  9. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.


Weitere Informationen finden Sie HIER.