Aufgrund der Bund-Länder-Gespräche vom 10.02. hat der Berliner Senat folgende Lockerungen für Schulen und Kitas festgelegt.
Für die Schulen:
Die bis zum 12. Februar geltenden Regeln wie die Aussetzung der Präsenzpflicht werden verlängert. Die meisten Berliner Schülerinnen und Schüler bleiben auch danach im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause. Abschlussklassen werden zunächst weiter wahlweise schulisch angeleitet zu Hause oder im Wechselmodell mit halber Klassengröße unterrichtet. Darüber entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Elternvertretungen.
Ab Montag, dem 22. Februar, findet für die Jahrgangstufen 1 bis 3 Wechselunterricht in halber Klassengröße statt. Das geschieht entweder im Umfang von mindestens 3 Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel. Eine Notbetreuung wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiter angeboten.
Alle Jahrgänge sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Freien kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Praktika finden nicht statt.
Für die Kitas:
Die Berliner Kitas sind weiterhin im Notbetrieb. Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zu-gang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.
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