Das ändert sich 2022

Mindestlohn steigt

Bisher ist geplant, dass er in Schritten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben wird.

Zuschuss zur Betriebsrente
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung besitzen, haben ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Zuschuss zur Pflegeversicherung
Künftig zahlt die Pflegeversicherung für Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt.

Der CO2-Preis steigt
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO2-Preis stufenweise. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden.

Die EEG-Umlage sinkt
2022 sinkt die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms auf 3,723 Cent je Kilowattstunde von derzeit 6,5 Cent. Das sind etwa 2,8 Cent weniger als derzeit. Damit liegt die EEG-Umlage auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren.

Hartz-IV-Satz steigt
Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben. Insgesamt erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

Kükentöten wird verboten
Männliche Küken legen keine Eier und liefern wenig Fleisch - deshalb werden jährlich mehr als 40 Millionen getötet. Ab 2022 ist damit Schluss. Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken zum 1. Januar. Das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs sollen erst 2024 gelten.

Pfand für alle Getränkedosen und Plastikflaschen
Das Pfandsystem wird neu geregelt. Eine erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen tritt in Kraft. Ab dem 1. Januar werden alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis 2024. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Handel bis zum 1. Juni verkaufen.

Aus für die Plastiktüte im Supermarkt
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen in Supermärkten keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Das Verbot gilt für Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man in der Obst- und Gemüseabteilung findet.

Kinderkrankengeld
Die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert: Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt:
im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils
im zweiten Jahr 25 Prozent
im dritten Jahr 45 Prozent
in allen folgenden Jahren 70 Prozent

Elektronische Patientenakte in Krankenhäusern
In Arztpraxen wurde sie schon Anfang 2021 eingeführt, ab Januar 2022 gilt die elektronische Patientenakte (ePA) auch in Krankenhäusern. Außerdem können Versicherte ab Januar 2022 die Datenschutz-Regeln für ihre ePA deutlich präziser einstellen. Der einzelne Versicherte entscheidet dann, wer auf welche Daten zugreifen darf.

Elektronische Krankschreibung
Auch bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet ein Zettel, in dem Fall ein gelber: Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Bereits seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen "gelben Zettel" mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse.

Bezahlung an Ladestromsäulen wird einfacher
Am 1. Januar 2022 tritt eine neue bundesweite Ladesäulenverordnung in Kraft. Einer der Kernpunkte: Kundinnen und Kunden sollen dann die Möglichkeit haben, nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit Debit- und Kreditkarten zahlen zu können. Das gilt aber nur für Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen. Bestehende Ladesäulen müssen von den Anbietern nicht nachgerüstet werden.

Kein Ticket-Verkauf im Zug
Der Verkauf von Fahrkarten in Fernzügen durch das Zugpersonal endet zum 1. Januar 2022. Stattdessen können Reisende noch bis zehn Minuten nach Abfahrt eine digitale Fahrkarte über die App oder die Bahn-Website buchen.

Alte Führerscheine umtauschen
Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Briefporto steigt
Ab 1. Januar kosten der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief jeweils fünf Cent mehr. Der Versand einer Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief wird von 80 auf 85 Cent verteuert.

Aktualisierungspflicht für Verkäufer
Mit dem neuen Jahr 2022 unterliegen Verkäufer von ‎Geräten mit digitalen Komponenten wie Tablets, E-Bikes, Autos oder Navigationssystemen einer Aktualisierungspflicht. Diese soll sicherstellen, dass die Technik auch dann noch funktioniert, wenn sich das digitale ‎Umfeld - zum Beispiel die Cloud-Infrastruktur - ändert.

Neue Verträge schneller kündbar
Aktuell müssen Laufzeitverträge meistens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden: Ist die Frist verpasst, verlängern sie sich um ein Jahr. Ab 1. März 2022 ändert sich das. Dann gilt: Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Ist die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat, bis sie gekündigt werden.

Rauchen wird teurer
Raucher müssen pro Packung mit 20 Zigaretten ab Jahresanfang 2022 im Schnitt zehn Cent mehr Tabaksteuer zahlen. Erstmals wird die Steuer außerdem auch auf die Substanzen für E-Zigaretten und für Wasserpfeifen-Tabak angerechnet.