Update

Mit der fünften Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 29. April neben dem öffentlichen Nahverkehr auch im Berliner Einzelhandel verpflichtend. 
 Zulässig sind: 
  • Tuch oder Schal 
  • Einweg-OP-Maske
  • Mund-Nasen-Schutz aus Stoff 
  • Mundschutz aus Papier- oder Faserschichten
Medizinische Schutzmasken (FFP-Masken) sollten möglichst nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet werden, diese werden im Gesundheitswesen dringend gebraucht. 

Augenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder bei denen durch andere Vorrichtungen die Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel bewirkt wird.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Masken-Arten finden Sie im Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
 
Bezugsquellen sind zum Beispiel: 
  • Apotheken
  • Schneiderstuben
  • Tankstellen
  • Kioske und Spätis
  • Anbieter im Internet
  • Facebook-Gruppen von ehrenamtlichen Nähern, wie
    "Masken nähen Berlin ehrenamtlich"

Zusätzlich werden seit 27. April 2020 kostenlose Stoffmasken über die Rathäuser der Berliner Bezirke bereitgestellt. 

Sollten Sie - z.B. aufgrund einer Mobilitätseinschränkung - keine Möglichkeit haben, sich selbst einen geeigneten Schutz zu beschaffen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Kontakt unter: 030 65 07 53 92 oder hilfe@penn-tk.de.