Bund und Länder haben am 28.09. folgende Corona-Maßnahmen beschlossen.
Weiterhin gelten die allgemeinen Maßnahmen:
AHA-Formel einhalten
Corona-Warn-App nutzen
regelmäßig lüften
Bei kritischen Infektionszahlen:
Beschränkung von Feiern in öffentlichen Räumen auf max. 50 Personen, in privaten Räumen auf 25 Personen (Wenn in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten)
Beschränkung von Feiern in öffentlichen Räumen auf max. 25 Personen, in privaten Räumen auf 10 Personen (Wenn in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten)
Einrichtung eines geeigneten Frühwarnsystems, um 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu vermeiden
Regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten durch die Länder unter Beachtung der regionalen Besonderheiten
Test- und Nachverfolgungsstrategie:
vermehrter Einsatz von Schnelltests im Rahmen der neuen Teststrategie
schnellstmögliche Umsetzung der mit dem MPK-Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedeten Neuregelung der Einreisequarantäne
4 Mrd. Euro für den öffentlichen Gesundheitsdienst bis 2026
Mindestbußgeld von 50 Euro bei falschen persönlichen Angaben zur Kontaktnachverfolgung auf angeordneten Gästelisten in Restaurants usw.
Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 29. September 2020 finden Sie HIER.
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